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Kann ich als Führungskraft eine bereits abgegebene Bewertung anpassen?

Grundsätzlich nicht, denn eine Bewertung durch die Führungskraft ist, ebenso wie die Selbstbewertung durch Mitarbeitende, verbindlich.

Mitarbeitende haben aber die Möglichkeit, eine Bewertung zur Präzisierung nochmals an die Führungskraft zurückzuweisen. Diese kann dann Anpassungen vornehmen.

In Ausnahmefällen kann auch das Personalwesen oder der Administrator den Prozess in den Status 'Bereit zur Bewertung' zurücksetzen.